Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Euroboden Haimhausen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 242232
EUID
DED2601V.HRB242232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1509 IN 3015/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
20.02.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2024
Berichtstermin
30.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
30.04.2024 , 11:00 Uhr
Gläubigerversammlung
22.01.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden Haimhausen GmbH ist am 20.02.2024 um 12.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht München eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind auf den 30.04.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 102 des Amtsgerichts München anberaumt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 17.10.2023 beim Insolvenzgericht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden Haimhausen GmbH ist am 20.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht München eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger haben Forderungen bis zum 19.03.2024 anzumeld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden Haimhausen GmbH ist am 20.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht München eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger haben Forderungen bis zum 19.03.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 30.04.2024 anberaumt worden. In einem weiteren Verfahrensschritt ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines aufschiebend bedingten Grundstückskaufvertrags mit der Max von Bredow Baukultur Haimhausen GmbH & Co. KG anberaumt worden. Dieser Termin findet am 22.01.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3015/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Euroboden Haimhausen GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Höglmaier Stefan und Moll Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242232
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verwaltung…
1509 IN 3015/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Euroboden Haimhausen GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Höglmaier Stefan und Moll Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242232
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.02.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 30.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 30.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.10.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3015/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euroboden Haimhausen GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Höglmaier Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242232
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfass…
1509 IN 3015/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euroboden Haimhausen GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Höglmaier Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242232
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss des aufschiebend bedingtem Grundstückskaufvertrag vom 28.11.2024 zur UVZ-Nr. O 3423/2024 des Notars Dr. Felix Odersky mit Amtssitz in Dachau mit der Max von Bredow Baukultur Haimhausen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kolbermoor über die im Grundbuch des Amtsgerichts Dachau von Haimhausen, Blatt 4014 eingetragenen Grundstücke Flur-Nr. 130 und Flur-Nr. 131 sowie des noch im Blatt 3590 und in das Blatt 4014 umzutragende Grundstück Flur-Nr. 130/8, wobei ein Kaufpreisanteil in Höhe von € 300.000,00 für das Grundstück Flur-Nr. 130/8 der freien Insolvenzmasse zur Verfügung steht
wird bestimmt auf
Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.01.2025
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