Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eurodeck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 212798
EUID
DEW1215.HRB212798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 552/12
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Poppe
Termine & Fristen
Beschluss Anordnung Nachtragsverteilung
20.05.2026
Antrag Vergütungsfestsetzung
04.06.2026
Bekanntmachung Stellungnahme
11.06.2026
Fristende Stellungnahme
08.07.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
03.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Zuerst betraf dies die Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren der Offenburg GmbH Co. KG (AZ: 34 IN 165/07), wofür eine Frist von drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung am 10.04.2026 gesetzt wurde. Später folgte ein Antrag des Insolvenzverwalters zur Vergütung für die Durchführung einer mit Beschluss vom 20.05.2026 angeordneten Nachtragsverteilung, wobei eine Stellungnahmefrist von vier Wochen ab Bekanntmachung am 11.06.2026 eingeräumt wurde. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters bezüglich einer Nachtragsverteilung gegeben. Die Frist hierfür endete am 08.07.2026 (4 Wochen ab Bekann…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters bezüglich einer Nachtragsverteilung gegeben. Die Frist hierfür endete am 08.07.2026 (4 Wochen ab Bekanntmachung am 11.06.2026). Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen wurde vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe gestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 03.08.2026 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die durch Beschluss vom 11.06.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über des Insolvenzverwalters vom …
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über des Insolvenzverwalters vom 07.04.2026 auf Anordnung einer Nachtragsverteilung bezüglich einer Quotenzahlung im Insolvenzverfahren Offenburg GmbH Co. KG, AZ: 34 IN 165/07, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, Hans-Dittmar-Straße 12, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung de…
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, Hans-Dittmar-Straße 12, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zur Durchführung der mit Beschluss vom 20.05.2026 angeordneten Nachtragsverteilung vom 04.06.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, Hans-Dittmar-Straße 12, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Poppe für die durc…
59 IN 552/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurodeck GmbH, Burgstraße 18, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 212798), vertr. d.: Eberhard Mähne, Hans-Dittmar-Straße 12, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Poppe für die durch Beschluss vom 11.06.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.08.2026
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