Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eurostar Reisebüro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tumblingerstraße 44, 80337 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 223019
EUID
DED2601V.HRB223019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1506 IN 1946/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
30.12.2025
Einstellung
11.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung, Verkauf, Veräußerung und Veranstaltung von Reisen, insbesondere Betrieb von Reisebüros sowie Erbringung zugehöriger Dienstleistungen und alle damit verbundenen und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft betreibt ferner eine Autovermietung sowie die Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen, Ferienimmobilien und Veranstaltungstickets.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurostar Reisebüro GmbH mit Sitz in München ist die Masseunzulänglichkeit festgestellt. Die Durchführung des Einstellungstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 30.1t25 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen schriftlich vorzulegen. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1506 IN 1946/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sotgiu Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223019
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit einges…
1506 IN 1946/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sotgiu Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223019
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1506 IN 1946/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sotgiu Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223019
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie…
1506 IN 1946/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sotgiu Gabriele
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223019
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, mit angezeigter Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
Verfügbar sind 475,27 EUR Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind 509,32 EUR Masseverbindl…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, mit angezeigter Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
Verfügbar sind 475,27 EUR Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind 509,32 EUR Masseverbindlichkeiten. Auf festgestellte Forderungen in Höhe von 57.871,36 EUR im Rang des § 38 InsO entfällt keine Quote.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Abteilung für Insolvenzsachen, unter der Geschäftsnummer 1506 IN 1946/19 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München, Abteilung für Insolvenzsachen
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.