Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
eurosunenergy GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Küferstr. 5, 76448 Durmersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 702019
EUID
DEB8535.HRA702019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 236/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Buderer
Adresse
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
18.05.2026
Schlussverteilung
20.05.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen Beschluss
28.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eurosunenergy GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Gesellschafterin eurosunenergy Verwaltungsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer Dirk Huber die Vertretungsbefugnis innehat. Das Amtsgericht Baden-Baden hat mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung angeordnet. Für die Verteilung steht eine Masse in Höhe von 1.959,12 Euro zur Verfügung. Den Gläubigern stehen Forderungen in Höhe von 19.825,33 Euro gegenüber. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts für die Beteiligten zur Einsicht niedergelegt. Das Datum der Bekanntmachung ist der 20.05.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eurosunenergy GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Der Schuldner wird durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Im Laufe des Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eurosunenergy GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Der Schuldner wird durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Im Laufe des Verfahrens wurde ein Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Buderer, bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Später fand mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Dabei standen 1.959,12 Euro Verteilungsmasse zur Verfügung, um Forderungen in Höhe von 19.825,33 Euro zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis wurde in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Bekanntmachungen datieren vom 20.05.2026 und 28.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 236/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosunenergy GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH, Küferstraße 5, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Registe…
11 IN 236/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosunenergy GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH, Küferstraße 5, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 702019
- Schuldnerin -
|
|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 1.959,12 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 19.825,33 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 236/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosunenergy GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH, Küferstraße 5, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Registe…
11 IN 236/15
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
eurosunenergy GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin eurosunernergy Verwaltungsgesellschaft mbH, Küferstraße 5, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Huber
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 702019
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Buderer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.05.2026.
Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 3.685,16 EUR eine gesonderte Vergütung in Höhe von BETRAG EUR zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslage in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.