Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 28313
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Insolvenzprofil
EUROTIPP Sportwetten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28313
EUID
DER2402.HRB28313
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 4/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Peter Raber
Adresse
Hippelstr. 70, 81827 München
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.03.2026
Prüfungstermin
19.05.2026
Fristende
30.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und die Finanzierung von Sportrechten sowie der Betrieb eines Sportinformationsdienstes. Gesellschaftszweck ist auch die Ausübung des Buchmachergewerbes im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bestimmungen, insbesondere des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Gesellschaftszweck ist ferner der Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie die Ausgabe von Speisen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EUROTIPP Sportwetten GmbH wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 255 IN 4/19 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Peter Raber vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 6 bis 10) im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt wurden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 34.700,05 EUR, jedoch steht für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung. Aufgrund dessen, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden, sofern kein Kostenvorschuss geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 Münc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 München
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 10 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 4/19
Amtsgericht Dortmund, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 Münc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 München
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 6 bis 9) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 4/19
Amtsgericht Dortmund, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 Münc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 München
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 34.700,05 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
255 IN 4/19
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 Münc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28313 eingetragenen EUROTIPP Sportwetten GmbH, Ruinenstr. 33, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Raber, Hippelstr. 70, 81827 München
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 30.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 787,68 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 4/19
Amtsgericht Dortmund, 25.06.2026
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