Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Seehang 5, 44263 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 36139
EUID
DER2402.HRB36139
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 157/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Westfalendamm 77, 44141 Dortmund
Telefon
0231/2261430
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
18.12.2025
Eröffnung
15.04.2026 , 10:37 Uhr
Ergänzung Beschluss
06.05.2026
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Einsicht Unterlagen
16.06.2026
Berichtstermin
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben eines Personaldienstleisters, die Vermittlung, Verleihung und Überlassung von Personal sowie die Ausführung von Tiefbauarbeiten, Glasfaserverlegung, Straßenbau sowie Sanierung von Brand- und Wasserschäden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.04.2026 um 10:37 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 18.12.2025 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 16.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund bereit. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 06.05.2026 ist der Eröffnungsbeschluss gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen einer offenbaren Auslassung dahingehend ergänzt worden, dass die Schuldnerin im Handelsregister unter HRB 36139 eingetragen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 157/25
Über das Vermögen
der FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Seehang 5, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fadi Haydar, Seehang 5, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: das Betreiben eines Personaldienstleisters, die Verm…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 157/25
Über das Vermögen
der FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Seehang 5, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fadi Haydar, Seehang 5, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: das Betreiben eines Personaldienstleisters, die Vermittlung, Verleihung und Überlassung von Personal sowie die Ausführung von Tiefbauarbeiten, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.04.2026, um 10:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/2261430, Fax: 023122614320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 157/25
Amtsgericht Dortmund, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 157/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36139 eingetragenen FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Seehang 5, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fadi Haydar, …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 157/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36139 eingetragenen FS Personal und Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Seehang 5, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fadi Haydar, Seehang 5, 44263 Dortmund
wird der Beschluss vom 15.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen einer offenbaren Auslassung dahingehend ergänzt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36139 eingetragen ist.
256 IN 157/25
Amtsgericht Dortmund, 06.05.2026
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