Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von nationalen und internationalen Dienstleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft in eigenem Namen sowie im Namen Dritter, Vermarktung gebrauchter Elektrogeräte in eigenem Namen sowie im Namen Dritter, Handeln und Makeln von Abfällen in Deutschland ohne Besitz, ferner Erbringung von Dienstleistungen zum effektiven getrennten Umgang mit wertstoffhaltigen Abfällen über alle logistischen Stufen hinweg, konzeptionelle Entwicklung von solchen sowie Vornahme aller dem Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar dienenden Dienstleistungen.
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eusima European Stewardship GmbH angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.04.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
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