Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EverFocus Electronics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 11059
EUID
DER1304.HRB11059
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 44/18
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und Export von Handelsgütern aller Art, Soft- und Hardware-Entwicklung und Vertrieb, Vertrieb von Überwachungstechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EverFocus Electronics GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Kleve hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO betragen 2.038.781,67 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 1.793,15 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve zur Einsicht niedergelegt. Zudem sind die Vergütung für die Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Vergütung wird auf Basis der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 2.106,50 EUR berechnet, wobei eine Vergütung in Höhe von 25 % als angemessen erachtet wurde. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11059 eingetragenen EverFocus Electronics GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yu-Pei Chang, 12F, No.…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11059 eingetragenen EverFocus Electronics GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yu-Pei Chang, 12F, No. 79, Sec. 1, Shin-Tai Wu Rd., Hsi-Chih, New Taipei City 22101, Taiwan
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger , im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO (Rang N 5) 2.038.781,67 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.793,15 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
31 IN 44/18
Amtsgericht Kleve, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11059 eingetragenen EverFocus Electronics GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yu-Pei Chang, 12F, No.…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11059 eingetragenen EverFocus Electronics GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yu-Pei Chang, 12F, No. 79, Sec. 1, Shin-Tai Wu Rd., Hsi-Chih, New Taipei City 22101, Taiwan
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 2.106,50 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
31 IN 44/18
Amtsgericht Kleve, 19.05.2026
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