Abrechnung der Wartungsgebühren für IT-Wartungsverträge gegenüber dem jeweiligen IT-Anwender sowie Verwaltung von Wartungsverträgen, Bündelung von Wartungsverträgen von mehreren Wartungsanbietern, administrative Abwicklung dieser Wartungsverträge, Weiterbelastung sowie Inkasso von Wartungsgebühren. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens Import, Export, Kauf und Verkauf, Vermietung und Leasing von Geräten der elektronischen Datenverarbeitung sowie ähnlicher oder vergleichbarer Geräte aller Art, einschließlich Software, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen. Die Gesellschaft darf auch im Hinblick auf die vorgeschriebene Tätigkeit als Handelsvertreter tätig sein. Die Gesellschaft darf Wartungsarbeiten sowie technische Arbeiten an EDV-Geräten selbst durchführen, soweit dies nicht dem Handwerk vorbehalten ist. Dem Handwerk vorbehaltene Tätigkeiten werden durch dafür autorisierte Subunternehmer durchgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 02.01.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main im Antragsverfahren über das Vermögen der EW Accounting GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 27.02.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 27.04.2026. Bis zu diesem Stichtag sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 1036/25 Am 27.02.2026 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstraße 14-16, 803…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 1036/25 Am 27.02.2026 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstraße 14-16, 80331 München, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 07.04.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.04.2026.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
27.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 1036/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstraße 14-16, 80…
Amtsgericht Offenbach am Main
27.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 1036/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstraße 14-16, 80331 München,
wird heute um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Gimmler (RI)
w.a.Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 1036/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042), ist am 02.01.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstelle…
Az.: 8 IN 1036/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EW Accounting GmbH, Lilistraße 83c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52042), ist am 02.01.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.01.2026
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