Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 41239
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ewerhardt Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 41239
EUID
DET2408V.HRB41239
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 35/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Zimmer
Kanzlei
dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG
Adresse
Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier
Telefon
0651 20068530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2025 , 13:15 Uhr
Eröffnung
31.05.2025 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.08.2025
Berichtstermin
21.08.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
21.08.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Transport- und Logistikleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH ist am 31.05.2025 um 15:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Alexander Zimmer, der auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 19.03.2025 war vorläufige Verwaltung angeordnet und Einzelermächtigung erteilt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 08.08.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 21.08.2025 angesetzt. Zudem wurde Frau Rechtsanwältin Verena Kürsten zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem Aufgabenkreis der Prüfung einer Forderung gegenüber der Ewerhardt Logistics GmbH ernannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander …
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Zimmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 35/25 : Über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Al…
23 IN 35/25 : Über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Zimmer, dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 20068530, Fax: 0651 2006853 60, E-Mail: rae-trier@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 21.08.2025, 09:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 31.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), wird Frau Rechtsanwältin Verena Kürsten, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier zur Sonderinsolve…
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), wird Frau Rechtsanwältin Verena Kürsten, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt:
Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Zimmer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Ewerhardt Logistics GmbH, Trierweiler angemeldeten Forderung.
Amtsgericht Trier, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.03.2025 um 13:…
23 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.03.2025 um 13:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier einsehbar.
Amtsgericht Trier, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 23 IN 35/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2025 um 13:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Ve…
Az.: 23 IN 35/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewerhardt Transporte GmbH, Auf Wolfsgang 8, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 41239), vertr. d.: 1. Herbert Ewerhardt, Schulstraße 1, 54311 Trierweiler, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2025 um 13:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Zimmer, dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651 20068530, Fax: 0651 2006853 60, E-Mail: rae-trier@dhpg.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 19.03.2025
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