Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
eWine GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 101662
EUID
DEP2507.HRB101662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
29 IN 58/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 58/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Besch…
29 IN 58/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben werden.
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wir…
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben werden.
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 24.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 Internetveröffentlichung
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäft…
$T1 Internetveröffentlichung
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de, Internet: www.insolvenzverwalter-hannover.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 17.943,04 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 97.855,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Celle, 29.10.2024
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Dokument25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9…
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 24.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Die Veröf…
29 IN 58/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eWine GmbH, Allerbogen 15, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 101662), vertr. d.: Hans-Joachim von Goebler, Gutsweg 6, 29229 Celle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 24.10.2024
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