Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EWQM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 736223
EUID
DEB8535.HRB736223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1817/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rainer Bachert
Adresse
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Schlussverteilung
20.07.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
27.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sind Ingenieurdienstleistungen sowie Herstellung, Montage und Vertrieb von sowie Handel mit Behältern, Druckbehältern und Behälterkomponenten sowie Rohrleitung- und Anlagenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Müller, wird vom Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1817/20 behandelt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft und berichtigt. So wurde die Forderung der BKK Freudenberg in Höhe von 21.500,00 € für den Zeitraum der Gesamtsozialversicherungsbeiträge vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 korrigiert, nachdem zuvor ein falscher Endzeitraum im Tabellenblatt stand. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 29 - 31) im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.07.2024 eingeräumt, diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Müller, wird vom Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1817/20 behandelt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft und berichtigt. So wurde die Forderung der BKK Freudenberg in Höhe von 21.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Müller, wird vom Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1817/20 behandelt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft und berichtigt. So wurde die Forderung der BKK Freudenberg in Höhe von 21.500,00 € für den Zeitraum der Gesamtsozialversicherungsbeiträge vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 korrigiert, nachdem zuvor ein falscher Endzeitraum im Tabellenblatt stand. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 29-31) im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.07.2024 eingeräumt, diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren ist aktuell in der Phase der Forderungsprüfung bzw. des laufenden Insolvenzverfahrens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsangelegenheiten bearbeitet. Eine Berichtigung des Tabellenblatts zur Forderung der BKK Freudenberg (lfd. Nr. 7) wurde durch Beschluss vom 13.05.2026 v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsangelegenheiten bearbeitet. Eine Berichtigung des Tabellenblatts zur Forderung der BKK Freudenberg (lfd. Nr. 7) wurde durch Beschluss vom 13.05.2026 vorgenommen, um den Forderungszeitraum von 01.03.2020 bis 21.12.2020 auf den korrekten Zeitraum bis 31.12.2020 anzupassen. Die Gesamtforderung belief sich auf 21.500,00 Euro. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 29-31) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchsfreie Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Müller, wird vom Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1817/20 behandelt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft. Eine Berichtigung betraf die Forderung der BKK Freudenberg, die Gesamtsoz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Müller, wird vom Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1817/20 behandelt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft. Eine Berichtigung betraf die Forderung der BKK Freudenberg, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von insgesamt 21.500,00 € angemeldet hatte. Der ursprünglich im Tabellenblatt angegebene Zeitraum wurde korrigiert. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 29-31) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt. Das Verfahren ist aktuell in der Phase der Forderungsprüfung nach Anmeldung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist anhängig. Die Gläubigerin BKK Freudenberg hat ihre Forderung für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 angemeldet. Das Amtsgericht Mannheim hat das Tabellenblatt der Forderung zu lfd.Nr. 7 berichtigt, um den korrekten Forderungszeitraum bis zum 31.12.2020 …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist anhängig. Die Gläubigerin BKK Freudenberg hat ihre Forderung für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 angemeldet. Das Amtsgericht Mannheim hat das Tabellenblatt der Forderung zu lfd.Nr. 7 berichtigt, um den korrekten Forderungszeitraum bis zum 31.12.2020 statt bis zum 21.12.2020 widerzuspiegeln. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 29 - 31) im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 30.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1817/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Rainer Müller vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungen geprüft und berichtigt, darunter eine angemeldete Forderung der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1817/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Rainer Müller vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungen geprüft und berichtigt, darunter eine angemeldete Forderung der BKK Freudenberg in Höhe von 21.500,00 Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rainer Bachert hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis vorzulegen. Es wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten steht eine Verteilungsmasse von 1.757,84 Euro zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 225.450,98 Euro zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Das Tabellenblatt der Forderung zu lfd.Nr. 7 …
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Das Tabellenblatt der Forderung zu lfd.Nr. 7 wird wie folgt berichtigt:
Angemeldet wurden
20.000,00 € GSV Beiträge v. 01.03.2020 - 31.12.2020
1.000,00 € Zinsen u. Säumniszuschläge
500,00 € Kosten
21.500,00 € Gesamtforderung
Gründe
Mit Schreiben vom 23.06.2021 hat die Gläubigerin BKK Freudenberg die Forderung angemeldet. Sie meldete hierbei Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Forderungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 an.
Auf dem Tabellenblatt war der Forderungszeitraum vom 01.03.2020 bis 21.12.2020 angegeben.
Die Unrichtigkeit war nach §§ 164 ZPO, 4 InsO entsprechend zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1817/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Müller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
4 IN 1817/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Müller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 - 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO e…
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insol…
4 IN 1817/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EWQM GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. dch. d. Geschäftsf. Rainer Müller, Boveristraße 22, 68309 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 736223
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 34.916,70 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Insbesondere hinsichtlich der erschwerten Informationsbeschaffung und den Erschwernissen durch obstruktives Schuldnerverhalten war auch unter Berücksichtigung eines Abschlags für die Erleichterungen durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung in der Gesamtschau ein Übersteigen des Regelsatzes um 5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, Boveristraße 22, 68309 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht - die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1817/20 niedergelegt word…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EWQM GmbH, Boveristraße 22, 68309 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht - die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1817/20 niedergelegt worden. Verfügbar sind vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten 1.757,84 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 225.450,98 € Forderungen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 20.07.2026
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