Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Expo Messe- und Eventservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 244184
EUID
DED2601V.HRB244184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 107/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
18.11.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expo Messe- und Eventservice GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die zur Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter der Schuldnerin dient. Der Vergleich sieht die Zahlung eines Betrags in Höhe von 122.000,00 € zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche vor. Die Gläubigerversammlung findet am 18.11.2026 statt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 107/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 244184 eingetragenen Expo Messe- und Eventservice GmbH, Unsöldstr. 2, 80538 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Grüner, Grüner Weg 24, 5076…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 107/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 244184 eingetragenen Expo Messe- und Eventservice GmbH, Unsöldstr. 2, 80538 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Grüner, Grüner Weg 24, 50767 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Hunold & Partner mbB, Wankelstraße 9, 50996 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter der Expo Messe- und Eventservice GmbH i.IN. über die Zahlung eines Betrags in Höhe von 122.000,00 € zur Abgeltung der diesem gegenüber geltend gemachten Ansprüche,
bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 107/21
Amtsgericht Köln, 30.09.2026
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