Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Express Solaranbau 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 235537
EUID
DEF1103R.HRB235537
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36e IN 5570/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellungstermin / Einwendungsfristende
24.06.2026
Einstellung
13.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Express Solaranbau 24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal, ist im Gange. Die Insolvenzverwalterin hat die Schlussrechnung vorgelegt. Das Gericht hat einen Einstellungstermin nach § 207 InsO angesetzt, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Ziel ist die Erörterung der Schlussrechnung und die Anhörung der Gläubigerversammlung sowie der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse. Den Beteiligten steht eine Frist bis einschließlich 24.06.2026 zur Einreichung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung offen. Stellungnahmen, die nach diesem Datum eingehen, werden als verspätet behandelt und nicht in die Entscheidung einbezogen. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Express Solaranbau 24 GmbH ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Schuldnerin wurde durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal vertreten. Das Registergericht war das Amtsgericht Charlottenburg. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO einschließlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Express Solaranbau 24 GmbH ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Schuldnerin wurde durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal vertreten. Das Registergericht war das Amtsgericht Charlottenburg. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Anhörung der Beteiligten wegen der beabsichtigten Einstellung mangels Masse war für den 24.06.2026 angesetzt, wobei Einwendungen bis zu diesem Datum möglich waren. Das Verfahren ist schließlich zum 13.07.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 5570/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Express Solaranbau 24 GmbH, Winsstraße 14, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235537
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellun…
36e IN 5570/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Express Solaranbau 24 GmbH, Winsstraße 14, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235537
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 5570/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Express Solaranbau 24 GmbH, Winsstraße 14, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235537
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die K…
36e IN 5570/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Express Solaranbau 24 GmbH, Winsstraße 14, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Akhan Yilmaz und Özgur Özkal
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235537
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zum 13.07.2026 eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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