Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eyemaxx Lifestyle Development 5 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Aschaffenburg HRA 5555
EUID
DED4102V.HRA5555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 31/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer
Kanzlei
GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Adresse
Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt
Telefon
069 663729-500
E-Mail
Termine & Fristen
Fristbeginn Erinnerung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx Lifestyle Development 5 GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die Zweckmäßigkeitsprüfung und Genehmigung des Beitritts zu einer Poolvereinbarung zur gemeinsamen Geltendmachung von Haftungsansprüchen der Schuldnerin und anderer Gesellschaften der Eyemaxx-Unternehmensgruppe. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
651 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eyemaxx Lifestyle Development 5 GmbH & Co. KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Rusam Kurt
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5555
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
651 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eyemaxx Lifestyle Development 5 GmbH & Co. KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Rusam Kurt
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 5555
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer
Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt
Telefon: 069 663729-500
Telefax: 069 663729-555
Email: n.fischer@grub-brugger.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst die
Zweckmäßigkeitsprüfung und Genehmigung des Beitritts zu einer Poolvereinbarung (als Anlage beigefügt) zur gemeinsamen Geltendmachung von Haftungsansprüchen der Schuldnerin und anderer Gesellschaften der Eyemaxx-Unternehmensgruppe..
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026
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