Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EYESEN Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Rückertstraße 8-10, 66121 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18988
EUID
DEV1109.HRB18988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Gerlach
Adresse
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
Telefon
0681-925 5850
Termine & Fristen
Eröffnung
08.01.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.03.2025
Berichtstermin
02.04.2025
Gläubigerversammlung
27.11.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Bau von energietechnischen Anlagen, Rohrleitungen sowie Aus- und Durchführung von Montagearbeiten aller Art, auch mittelbar durch Überlassung von Zeitpersonal, Beratung in allen Fragen des Anlagenbaus und der Anwendung von Schweißtechnik sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte; Handel und Im- und Export mit Waren verschiedener Art des täglichen Bedarfs, ausgenommen Pharmazeutika.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EYESEN Industrieservice GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt. Diese findet am Donnerstag, den 27.11.2025 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 13 des Gerichtsgebäudes statt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß §§ 160, 161 InsO, insbesondere die Zustimmung zur vergleichsweisen Einigung über die Feststellung der Forderungen der Krankenkassen zur Insolvenztabelle. Die Zustimmung basiert auf einem Vergleichsangebot der Deutschen Rentenversicherung vom 29.09.2025. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin automatisch als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EYESEN Industrieservice GmbH ist am 08.01.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 29.05.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger si…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EYESEN Industrieservice GmbH ist am 08.01.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 29.05.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.04.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 19.03.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin ist die Gläubigerversammlung am 27.11.2025 um 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, hier insbesondere die Zustimmung zur vergleichsweisen Einigung über die Feststellung der Forderungen der Krankenkassen gemäß Vergleichsangebot der Deutschen Rentenversicherung vom 29.09.2025. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18988 eingetragenen EYESEN Industrieservice GmbH, Rückertstraße 8-10, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin F…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18988 eingetragenen EYESEN Industrieservice GmbH, Rückertstraße 8-10, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandrine Tetu,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Damerius, Krausenstraße 41, 10117 Berlin
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO),
hier: Zustimmung zur vergleichsweisen Einigung über die Feststellung der Forderungen der Krankenkassen zur Insolvenztabelle gemäß Vergleichsangebot der Deutschen Rentenversicherung vom 29.09.2025,
bestimmt auf
Donnerstag, 27.11.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 26/24
Amtsgericht Saarbrücken, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18988 eingetragenen EYESEN Industrieservice GmbH, Rückertstraße 8-10, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandrine Tetu,
Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18988 eingetragenen EYESEN Industrieservice GmbH, Rückertstraße 8-10, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandrine Tetu,
Geschäftszweig: Der Bau von energietechnischen Anlagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 08.01.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-925 5850, Fax: 0681- 9255 8525.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
109 IN 26/24
Saarbrücken, 08.01.2025
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