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Insolvenzprofil
Ezeani, Moses Tarpeh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 24080
EUID
DEH1101.HRA24080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
506 IN 16/18
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters
Rolle
Treuhänder
Termine & Fristen
Anhörung
27.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Moses Tarpeh Ezeani, Inhaber der Black Image Natureworld e.K., ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen. Das Verfahren umfasst ein Restschuldbefreiungsverfahren. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO findet im schriftlichen Verfahren am 27.07.2025 statt. Die Restschuldbefreiung ist bereits erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 16/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Moses Tarpeh Ezeani, geb. am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter Osterdeich 241,28207 Bremen (AG Bremen, HRA 24080 HB), ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach §…
506 IN 16/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Moses Tarpeh Ezeani, geb. am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter Osterdeich 241,28207 Bremen (AG Bremen, HRA 24080 HB), ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.05.2019 begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten, auch wenn sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 10.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 10.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 16/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des
Moses Tarpeh Ezeani, geboren am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter…
Amtsgericht Bremen 10.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 16/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des
Moses Tarpeh Ezeani, geboren am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter Osterdeich 241,28207 Bremen (AG Bremen, HRA 24080 HB),
wird für den Treuhänder Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters folgende Vergütung festgesetzt:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Treuhänders beträgt 5 % der nach dem Wert der aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners gemäß 287 Abs. 2 InsO vereinnahmten Beträge, mindestens jedoch jährlich € 100,00.
Die Mindestvergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich der Umsatzsteuer gem. §§ 14, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 16/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Moses Tarpeh Ezeani, geboren am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter Osterdeich 241,28207 Bremen (AG Bremen, HRA 24080 HB), ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen und …
506 IN 16/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Moses Tarpeh Ezeani, geboren am 07.09.1964, bei Wemheuer, Theodor-Billroth-Str. 100, 28277 Bremen, Inh. der Black Image Natureworld e.K.,Hastedter Osterdeich 241,28207 Bremen (AG Bremen, HRA 24080 HB), ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen und über den Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren am 27.07.2025.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin einen schriftlichen Versagungsantrag zu stellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 300, 295, 296, 297, 298 InsO).
Amtsgericht Bremen, 27.05.2025
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