Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EZM Edelstahlzieherei Mark GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 9263
EUID
DER2602.HRB9263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 111/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Peter Neu
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
atn-ra.de
Adresse
Milsper Str. 8, 58256 Ennepetal
Telefon
02333 609653
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.04.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 01.03.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EZM Edelstahlzieherei Mark GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren erfolgt in Form der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters. Der Antrag auf Eröffnung ist am 07.11.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Dr. Peter Neu ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2025 beim Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 30.04.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hagen statt. Dort wird unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 16.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 111/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9263 eingetragenen EZM Edelstahlzieherei Mark GmbH, Auf Bleiche 26, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Schneider, Karl-Halle-Str. 113, 58097 Hagen und Herrn Dr. K…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 111/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9263 eingetragenen EZM Edelstahlzieherei Mark GmbH, Auf Bleiche 26, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Schneider, Karl-Halle-Str. 113, 58097 Hagen und Herrn Dr. Kai Eck, Bahnebredde 1, 44229 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Peter Neu, Milsper Str. 8, 58256 Ennepetal , Tel. Nr.02333 609653www.atn-ra.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 07.11.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Targobank AG, vertr. d. Herrn Dr. Thorsten Reviol, Heinrich-von-Brentano-Str. 2, 55130 Mainz;
2. Herr Guido Hoffstiepel, Am Bleckmannshof 40, 44799 Bochum;
3. Sparkasse Witten, vertr. d. Herrn Andreas Stahl, Ruhrstr. 45, 58452 Witten;
4. Pensions-Sicherungs-Verein PSVaG, vertr. d. Frau Odett von der Trenk, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln;
5. Atradius Kreditversicherung, NL d. Atradius Credito y Caucion S.A., vertr. d. Herrn Gerd Haffke und/oder Herrn Rolf Breuer, Opladener Str. 14, 50679 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.04.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 3. Etage, Sitzungssaal 363.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
106 IN 111/24
Amtsgericht Hagen, 01.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.