Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10091
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Insolvenzprofil
Domingos Da Silva Fernandes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mühlenstraße 27, 58285 Gevelsberg
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10091
EUID
DER2602.HRB10091
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 13/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.01.2025 , 11:10 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2025
Berichtstermin
28.04.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.04.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Werkstatt für die mechanische Bearbeitung mit CNC-Fertigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 01.03.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domingos Da Silva Fernandes GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang bei Gericht am 24.01.2025 erfolgte, eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Marion Rodine ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 28.04.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hagen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabellen mit den Forderungen und Anmeldungsunterlagen werden ab dem 14.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domingos Da Silva Fernandes GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 24.01.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 28.01.2025 vorläufige Maßnahm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domingos Da Silva Fernandes GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 24.01.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 28.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Marion Rodine zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Marion Rodine nun als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, den 28.04.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Hagen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere wichtige Verfahrensschritte beschlossen. Die Tabellen mit den Forderungen liegen ab dem 14.04.2025 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 13/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10091 eingetragenen Domingos Da Silva Fernandes GmbH, gegründet am 19.08.2015, Mühlenstr. 27, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Michelle Matias Fernandes, Akazienst…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 13/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10091 eingetragenen Domingos Da Silva Fernandes GmbH, gegründet am 19.08.2015, Mühlenstr. 27, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Michelle Matias Fernandes, Akazienstr. 6, 58332 Schwelm und Herrn Domingos Da Silva Fernandes, Meisenweg 16, 58256 Ennepetal,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michael und Partner, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, Telefon: 02020302070, Fax: 0202314708.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 28.04.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 1. Etage, Sitzungssaal 143.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 13/25
Hagen, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 13/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10091 eingetragenen Domingos Da Silva Fernandes GmbH, Mühlenstr. 27, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Michelle Matias Fernandes…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 13/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10091 eingetragenen Domingos Da Silva Fernandes GmbH, Mühlenstr. 27, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Michelle Matias Fernandes, Akazienstr. 6, 58332 Schwelm und Herrn Domingos Da Silva Fernandes, Meisenweg 16, 58256 Ennepetal,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michael und Partner, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg,
ist am 28.01.2025, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
100 IN 13/25
Amtsgericht Hagen, 28.01.2025
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