Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
F & H Moderne Baustil GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 39709
EUID
DEH1101.HRB39709
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
507 IN 7/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Alsalem Fadi
Rolle
Vertretungsberechtigter
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
31.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & H Moderne Baustil GmbH in Bremen ist am 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Bremen gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Antragstellerinnen und dem Antragsgegner die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 7/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der F & H Moderne Baustil GmbH, Landskronastr. 43, 28719 Bremen (AG Bremen, HRB 39709), vertr. d.: Alsalem Fadi, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der v…
507 IN 7/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der F & H Moderne Baustil GmbH, Landskronastr. 43, 28719 Bremen (AG Bremen, HRB 39709), vertr. d.: Alsalem Fadi, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 31.07.2026
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