Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
F + V Schuhe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 8372
EUID
DEG1103.HRB8372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 129/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2025 , 14:43 Uhr
Eröffnung
07.10.2025
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Berichts- und Prüfungstermin
30.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH, einem Einzelhandel für Schuhe, Lederwaren und sortimentsergänzende Waren mit Sitz in Falkenberg/Elster, ist die Eröffnung des Verfahrens am 07.10.2025 um 13:30 Uhr erfolgt. Zuvor wurde am 19.08.2025 Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 18.11.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 30. Dezember 2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14.306,37 nebst Umsatzsteuer g…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14.306,37 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 9. Januar 2026, 63 IN 129/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 8372 CB), Geschäftszweig: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und sortimentsergänzenden Waren, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster, eingetragener Sitz: Falkenberg/Elste…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 8372 CB), Geschäftszweig: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und sortimentsergänzenden Waren, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster, eingetragener Sitz: Falkenberg/Elster, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Voigt, Manetstr. 59, 13053 Berlin,
ist heute, am 19.08.2025, um 14.43 Uhr Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster,
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 129/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster, Registergericht AG Cottbus HRB 8372 CB, Gegenstand: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und sorimentsergänzenden Waren, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Voigt, Manetstraße 59, 13053 Ber…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F + V Schuhe GmbH, Walther-Rathenau-Str. 14, 04895 Falkenberg/Elster, Registergericht AG Cottbus HRB 8372 CB, Gegenstand: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren und sorimentsergänzenden Waren, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Voigt, Manetstraße 59, 13053 Berlin, wurde am 07.10.2025, um 13:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 30. Dezember 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich ange-meldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 9. Oktober 2025, Az.: 63 IN 129/25
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