Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Treuwert Projektgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 8692
EUID
DEG1103.HRB8692
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 106/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
19.08.2025 , 10:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2025
Berichtstermin
15.10.2025 , 10:00 Uhr
Einwendungsfrist
15.02.2026
Einwendungsfrist
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH mit Sitz in Cottbus ist am 19.08.2025 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Oliver Sietz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 24.0wechsel.09.2025 beim Verwalter anzumelden. Ein Termin zur ersten Gläubigerversammlung findet am 15. Oktober 2025 um 10:00 Uhr in Saal 30 statt, wobei zugleich über die Person des Verwalters und weitere Angelegenheiten der Masse beschlossen werden soll. Im Rahmen des Verfahrens wurde zudem das schriftliche Verfahren zur Genehmigung eines notariellen Kaufvertrages über ein Mehrfamilienhaus in der Bleyerstraße 9, 03042 Cottbus, angeordnet; Einwendungen hiergegen sind bis zum 15. Februar 2026 beim Amtsgericht Cottbus zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH ist am 19.08.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.09.2025. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH ist am 19.08.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.09.2025. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am 15.10.2025 angesetzt. Zudem sind im Verfahren verschiedene Veräußerungen genehmigt worden: Ein notarieller Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus in der Bleyerstraße 9, Cottbus, vom 05.01.2016 ist zur Genehmigung gestellt worden, wobei Einwendungen bis zum 15.02.2026 erhoben werden können. Weiterhin ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages über die ETW Nr. 10 in dem Objekt Zittauer Straße 19 vom 27.05.2026 das schriftliche Verfahren angeordnet worden, wobei Einwendungen bis zum 20.07.2026 möglich sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages des Notars Thilo Möller, Berlin, vom 05.01.2016, Urk. Nr. M 5/2026, Verkauf Mehrfamilienhaus Bleyerstraße 9, 03042 Cottbus, das schriftliche Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages des Notars Thilo Möller, Berlin, vom 05.01.2016, Urk. Nr. M 5/2026, Verkauf Mehrfamilienhaus Bleyerstraße 9, 03042 Cottbus, das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Sonntag, 15. Februar 2026 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 15. Januar 2026, Az.: 63 IN 106/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, wurde am 19.08.2025, um 10:34 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubig…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, wurde am 19.08.2025, um 10:34 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insol-venzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 15. Oktober 2025, 10:00 Uhr, Saal 30. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 20. August 2025, Az.: 63 IN 106/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages vom 27.05.2026, Urk.-Nr. M 139/2026, des Notars Thilo Möller, Berlin, über den Verkauf der ETW Nr. 10 in dem Objekt Zittauer Straße 19 das schr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuwert Projektgesellschaft mbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages vom 27.05.2026, Urk.-Nr. M 139/2026, des Notars Thilo Möller, Berlin, über den Verkauf der ETW Nr. 10 in dem Objekt Zittauer Straße 19 das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Montag, 20. Juli 2026 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 18. Juni 2026, Az.: 63 IN 106/25
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.