Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
F1-Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 98032
EUID
DER3306.HRB98032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 163/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
12.11.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F1-Logistics GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die zur Abstimmung über einen Vergleich mit den D&O-Versicherern einberufen wird. Der Vergleich sieht eine Zahlung in Höhe von 350.000,00 Euro zur Abfindung der potentiell versicherten Organhaftungsansprüche der Schuldnerin und der F1-Generation GmbH vor. Die Gläubigerversammlung ist für den 12. November 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Köln angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 163/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 163/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Abstimmung über den Vergleich mit der D&O-Versichererung in Höhe von € 350.000,00 zur Abfindung der potentiell versicherten Organhaftungsansprüche der Schuldnerin und der F1-Generation GmbH einzuberufen (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
bestimmt auf
Mittwoch, 12.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 163/23
Amtsgericht Köln, 17.10.2025
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