Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 4269
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FABU-Print GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 4269
EUID
DER2404.HRA4269
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 35/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.04.2024 , 14:24 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 08:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.07.2024
Berichtstermin
23.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FABU-Print GmbH & Co. KG ist am 01.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 03.04.2024. Bereits am 05.04.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 23.08.2024 anberaumt. Am 03.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg
ist am 05.04.2024, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 35/24
Amtsgericht Dortmund, 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Frö…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 08:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 23.08.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Erteilung der Genehmigung zur Einleitung und Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten
Um mögliche Anfechtungsansprüche der Insolvenzmasse, mögliche Ansprüche gegen den Geschäftsführer und die Gesellschafter sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gerichtlich geltend machen zu können.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum 3.316 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
258 IN 35/24
Amtsgericht Dortmund, 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs Gmb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg
ist am 03.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
258 IN 35/24
Amtsgericht Dortmund, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs Gmb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg
ist am 31.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
258 IN 35/24
Amtsgericht Dortmund, 08.11.2024
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