Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fachklinik Dr. Herzog GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 3795
EUID
DEM1405.HRB3795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andrea Steininger-Rusch
Adresse
Autogenstraße 76, 65933 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
03.06.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachklinik Dr. Herzog GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Andrea Steininger-Rusch hat beantragt, die Genehmigung eines vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geschlossenen Vergleichs (24 U 17/24) durch die Gläubiger beschließen zu lassen. Das Amtsgericht Friedberg hat angeordnet, dass das mündliche Verfahren zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung stattfindet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 03.06.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude in Friedberg angesetzt. Der Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO. Sollte die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gelten Zustimmungen als erteilt. Die Entscheidung des Gerichts ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachklinik Dr. Herzog GmbH, Kurstraße 16-18, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 3795), vertr. d.: Andrea Steininger-Rusch, Autogenstraße 76, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführun…
60 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachklinik Dr. Herzog GmbH, Kurstraße 16-18, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 3795), vertr. d.: Andrea Steininger-Rusch, Autogenstraße 76, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 03.06.2026, 09:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
" Genehmigung des vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 24. Zivilsenat in Darmstadt - am 28.04.2026 geschlossenen Vergleichs (24 U 17/24) gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 04.05.2026 (Bl. 532 ff. d. A.)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 06.05.2026
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