Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FacilitasPlus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55959
EUID
DEM1114.HRB55959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 992/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FacilitasPlus GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 992/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FacilitasPlus GmbH, Bahnhofstraße 91, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55959), vertr. d.: Paul Fedoreanu, Falkenweg 11, 61184 Karben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abg…
8 IN 992/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FacilitasPlus GmbH, Bahnhofstraße 91, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 55959), vertr. d.: Paul Fedoreanu, Falkenweg 11, 61184 Karben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.06.2026
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