Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 128960
EUID
DEK1101.HRA128960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 192/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide
Adresse
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
Telefon
040 - 89956 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.08.2026 , 14:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 31.08.2026 um 14:30 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K., Inhaber Mirco Fahrenholz, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 192/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K., Dienstleistungsservice, Dubenwinkel 7, 21147 Hamburg, Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K. Inhaber Mirco Fahrenholz, Dubenwinkel 7, 21147 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 192/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K., Dienstleistungsservice, Dubenwinkel 7, 21147 Hamburg, Fahrenholz Dienstleistungs- Service (Fahrenholz-DS) e.K. Inhaber Mirco Fahrenholz, Dubenwinkel 7, 21147 Hamburg (AG Hamburg, HRA 128960), ist am 31.08.2026 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, Tel.: 040 - 89956 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 192/26
Amtsgericht Hamburg, 31.08.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.