Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Faible GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Marienplatz 1, 04103 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 27343
EUID
DEU1308.HRB27343
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 413/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Bert Röhner
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
27.10.2025
Festsetzung Vergütung Verwalter
28.10.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.11.2025
Einreichungsfrist Schlussrechnung
17.12.2025
Einstellung des Verfahrens
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und Realisierung von digitalen Medien, Produkten und interaktiven Erlebnisräumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH ist mit Beschluss vom 17.03.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 28.10.2025 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, und am 27.10.2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 17.11.2025 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Für den Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren sowie die Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Insolvenzgläubiger hatten bis zum 17.12.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 66.951,68 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht (0,00 EUR).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 17.03.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 17.03.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 28.10.2025 festgesetzt auf Vergüt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 28.10.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 27.10.2025 festgesetz…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 27.10.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durc…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 17.12.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 66.951,68 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderunge…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 413/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faible GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27343
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Röhner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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