Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
fair-mittelt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Otto-Brenner-Straße 17a, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213708
EUID
DEP2305.HRB213708
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 277/21 - 4-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger
Adresse
Sutelstraße 7 a, 30659 Hannover
Telefon
0511 35399160
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.10.2025
Schlusstermin
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Zeitarbeitsgeschäftes, Personalmanagement, d. h. Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften und Abschluss von Werkverträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 16.10.2025 bestimmt. Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus. Zudem wurde den Gläubigern und der Schuldnerin die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger, festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schrift…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger, festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 16.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingereicht werden. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 07.09.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 143.336,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 519.722,30 EUR berücksichtigt worden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters, ebenfalls Jens Rüdiger, festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Deichend 4, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Deichend 4, 29303 Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzger…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schl…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgeric…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger, Sutelstraße 7 a, 30659 Hannover, Tel.: 0511 35399160, Fax: 0511 35399166, E-Mail: hannover@bosse-ruediger.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 143.336,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 519.722,30 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdige…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 19.816,94 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festge…
907 IN 277/21 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fair-mittelt GmbH, Otto-Brenner-Straße 17 a, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 213708), vertr. d.: Georg Josef Janczur, Bergen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Diesem Betrag wurden Zuschläge für "Informationsbeschaffung und verwertungshindernisse" und für "Anfechtungsansprüche" in Höhe von 25% hinzugerechnet.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 164,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 47 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
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