Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fair Nordhessen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 14456
EUID
DEM1607.HRB14456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 98/23 h
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.07.2025
Einstellung
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Wohnungsauflösungen, An- und Verkauf sowie Aufarbeitung und Einzelhandel mit Wohnungseinrichtungsgegenständen und Bioprodukten aus der Region; Betrieb von Hausmeister- und Reinigungsdiensten und Erbringen von Dienstleistungen im Landschafts- und Gartenbau; Beratung bei und Entwicklung von Konzepten und deren Umsetzung für soziale Vereine und Einrichtungen sowie sozialraumorientierte Maßnahmen und Handlungsfehler.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze hat die Vergütung und Auslagen sowie Zustellkosten in Höhe von 150,50 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt bekommen. Ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist der 07.0einander25. Das Verfahren ist am 18.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 14.740,89 E…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 14.740,89 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 123.956,45 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 98/23 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt…
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse (Möbelstück (=Garderobe) aus der Gründerzeit)
e) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
-
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 52.073,59 EUR(inkl. Vorsteuer).
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 150,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 43 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 18.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die M…
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 18.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Har…
666 IN 98/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Nordhessen GmbH, Druseltalstraße 1 B, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 14456), vertr. d.: Michael Schmidt, GF Fair Nordhessen GmbH, Ofenbergstraße 14, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze für die durch Beschluss vom 16.07.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 17.07.2026
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