Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien aller Art, Projektentwicklung einschließlich deren Neubau und Umbau (auch durch Dritte), sowie das dazugehörige Management und Marketing und die Beteiligung an Firmen/Unternehmen, die dem eigenen Firmenzweck dienlich sind, die Verwaltung von Immobilien aller Art, insbesondere Gewerbe- und Wohneinheiten (Miethäuser und Wohnungseigentumsanlagen) sowie die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet des Facility-Managements.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FALCON Immobilien Management GmbH ist am 14.12.2023 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Stefan Herrlinger vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigte ist die Rechtsanwältin Heike Rothe. Im weiteren Verfahrensverlauf beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 04.08.2026 zu entscheiden. Hierfür sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören. Beteiligte können bis einschließlich 04.09.2026 Einwendungen gegen die beantragte Vergütungsfestsetzung vorbringen. Parallel dazu werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 04.09.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, den Forderungen bis zum 25.09.2026 zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen.
Originalbekanntmachung
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