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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) in den folgenden Bereichen: Vermittlung von Geschäften (Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen von Anlegern) über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung); Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, wobei sich die Empfehlungen auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers stützen oder als für ihn geeignet dargestellt werden und die nicht ausschließlich über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden (Anlageberatung); Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, wobei die konkreten Anlageentscheidungen im Ermessen der Gesellschaft liegen können (Finanzportfolioverwaltung); Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); Beratung im Hinblick auf sowie Vermittlung und Verwaltung von Immobilen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Beratung im Hinblick auf, sowie Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds; Übernahme der Nachlass- und Stiftungsverwaltung (sowie das Amt des Testamentsvollstreckers). Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung seiner Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.
Am 18.10.2024 um 12:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FALCON Vermögensverwaltung AG, vertreten durch Vorstand Roger Alan Krüger, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 601/24 F verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 03.02.2025 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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