Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Trierer Str. 110, 90469 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 33226
EUID
DED3310V.HRB33226
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 478/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wirth
Adresse
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon
0911/955124-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.05.2024 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.09.2024
Berichtstermin
08.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2024 , 09:00 Uhr
Widerspruchsfrist
28.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 02.05.2024 um 14:00 Uhr ein besonderes Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH angeordnet. Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Verfügungsverbot dient der Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO. Es betrifft zehn verschiedene Grundstücke, darunter Handels- und Dienstleistungsflächen in Halle (Saale), Wohn- und Landwirtschaftsflächen in Querfurt, Gebäude- und Freiflächen in Krumpa, Wald- und Betriebsflächen in Nürnberg sowie Verkehrsflächen und ein Biotop in Radolfzell/Mengen, Mühlingen und Teutschenthal. Der Schuldnerin ist damit verboten, über diese Grundstücke zu verfügen. Rechtsvertreter der Schuldnerin ist Rechtsanwalt Alexander Pfadenhauer aus Nürnberg. Ein Insolvenzverwalter ist noch nicht bestellt, da das Verfahren noch in der vorläufigen Phase zur Sicherung des Vermögens verbleibt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wirth bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wirth bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.09.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 08.10.2024 anberaumt worden. Im Rahmen des Berichtstermins bittet der Insolvenzverwalter um Zustimmung zur freihändigen Veräußerung von Immobilien und zur Führung von Rechtsstreiten. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei bis zum 28.11.2024 Widerspruchsmöglichkeit besteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 478/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schul…
Az.: IN 478/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Pfadenhauer Alexander, Sperberstraße 47, 90461 Nürnberg, Gz.: Pf / 28974
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.05.2024 um 14:00 Uhr ein besonderes Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird der Schuldnerin verboten, über folgende Grundstücke zu verfügen:
1. Handel- und Dienstleistungsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Halle (Saale), Blatt 29908, Fl.Nr. unbekannt, Pfännerhöhe 64, Halle (Saale);
2. Handel- und Dienstleistungsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Halle (Saale), Blatt 30417, Fl.Nr. unbekannt, Pfännerhöhe 65, Halle (Saale);
3. Wohnbaufläche, Landwirtschaftsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Merseburg für Querfurt, Blatt 3867, Fl.Nr. unbekannt, Richard-Jäckel-Str. 1-3, Querfurt;
4. Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Merseburg für Krumpa, Blatt 645,
Flur 2, Fl.Nr. 382-0, Hauptstr. 34, Krumpa,
Flur 2, Fl.Nr. 384-0, Hauptstr. 1, westlich der Hs-Nr. 34, Krumpa,
Flur 2, Fl.Nr. 385-0, Hauptstraße 36, Krumpa;
5. Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Großreuth b. Schweinau, Blatt 12.539, Fl.Nr. 577, Nähe Neumühlweg, Nürnberg;
6. Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Großreuth b. Schweinau, Blatt 12.539, Fl.Nr. 577, Nähe Neumühlweg, Nürnberg;
7. Betriebsfläche, Erholungsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Großreuth b. Schweinau, Blatt 12.540, Fl.Nr. 577-2, Neumühlweg 30, Nürnberg;
8. Verkehrsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen für Zoznegg Nr. 593, Fl.Nr. 860-4, Radolfzell/Mengen, Mühlingen;
9. Verkehrsfläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen für Zoznegg Nr. 594, Fl.Nr. 860-5, Radolfzell/Mengen, Mühlingen;
10. (Biotop), eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Halle (Saale) für Teutschenthal, Blatt 2.567, Flur 20, Fl.Nr. 95; Flur 21, Fl.Nr. 52.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 478/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schuldneri…
IN 478/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Pfadenhauer Alexander, Sperberstraße 47, 90461 Nürnberg, Gz.: Pf / 28974
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wirth
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/955124-0
Telefax: 0911/955124-11
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 08.10.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert
anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzuleh-
nen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder
Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 08.10.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.04.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 478/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
-…
IN 478/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Pfadenhauer Alexander, Sperberstraße 47, 90461 Nürnberg, Gz.: Pf / 28974
|
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 08.10.2024, 09:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|- Der Insolvenzverwalter ist gem. § 159 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten, insbesondere die massezugehörigen Immobilien freihändig zu verkaufen.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 478/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
-…
IN 478/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Trierer Straße 110, 90469 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Falk Julia, (weiterer Name: Vorname: Julija; Nachname: Sokolova)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33226
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Pfadenhauer Alexander, Sperberstraße 47, 90461 Nürnberg, Gz.: Pf / 28974
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.