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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft, insbesondere in Form von Unternehmensbeteiligungen, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Überlassung von Lizenzen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO und keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte.
Das Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Falkenhahn Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29910, durch Beschluss vom 15.09.2026 den am 05.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Falkenhahn. Der Geschäftszweig umfasst den Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Unternehmensbeteiligungen.
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