Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Familienferiendorf Hübingen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur VR 21261
EUID
DET2214V.VR21261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 226/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.04.2026
Stichtag Widersprüche (schriftliches Verfahren)
19.08.2026
Stichtag Widersprüche (schriftliches Verfahren)
12.10.2026
Insolvenzplantermin
23.10.2026 , 09:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der Antrag auf Festsetzung wurde am 06.05.2026 gestellt. Die Berechnungsmasse beträgt 774.994,42 EUR. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, wird ein Zuschlag gewährt. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen werden gemäß der Insolvenzordnung bekannt gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.04.2026 anzumelden. Im weiteren Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.04.2026 anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein ursprünglich für den 26.11.2026 angesetzter besonderer Prüfungstermin wurde aufgehoben. Stattdessen wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 19.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 10.04.2026. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festset…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 10.04.2026. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei eine Berechnungsmasse von 774.994,42 EUR zugrunde gelegt wurde. Ein besonderer Prüfungstermin war ursprünglich für den 26.11.2026 anberaumt, wurde jedoch aufgehoben; der neue Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen ist der 19.08.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan auf den 23.10.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 10.04.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung der Fo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V. ist am 01.02.2026 eröffnet worden. Rechtsanwalt Philip Konen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 10.04.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren erlassen, wobei der Stichtag für Widersprüche mehrfach verschoben wurde (ursprünglich 26.11.2026, später 19.08.2026 und schließlich 12.10.2026). Der besondere Prüfungstermin vom 26.11.2026 wurde aufgehoben. Ein Termin zur Erörterung eines Insolvenzplans und zur Abstimmung darüber ist für den 23.10.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : Über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
14 IN 226/25 : Über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Konen, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 06985096930, E-Mail: philip.konen@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.02.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters …
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philip Konen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 103,57 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 774.994,42 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 118.083,06 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 20 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 13,57 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der besondere Prüfungstermin vom 26.11.2026 w…
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der besondere Prüfungstermin vom 26.11.2026 wird aufgehoben.
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vo…
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 23.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 112, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Montabaur, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 24.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.