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Insolvenzprofil
FAR Abwicklungs GmbH vormals FARAGO Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschafft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 239263
EUID
DED2601V.HRB239263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 126/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Berichtstermin
27.10.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAR Abwicklungs GmbH (vormals FARAGO Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschafft mbH) mit Sitz in Aachen ist die Anordnung erfolgt, das weitere Verfahren mündlich durchzuführen. Zudem wurde die Zustimmung zur Erhebung einer Klage über einen Betrag in Höhe von 1.267.3erm.345,28 Euro gegen ehemalige Geschäftsführer des Schuldners beschlossen. Ein Termin zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung findet am 27.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB239263 eingetragenen FAR Abwicklungs GmbH vormals FARAGO Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschafft mbH, Schloß-Rahe-Str. 15, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch di…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB239263 eingetragenen FAR Abwicklungs GmbH vormals FARAGO Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschafft mbH, Schloß-Rahe-Str. 15, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Jürgen Koch, und Herrn Bernd Bösherz, und Frau Radadiana Alexandra Taric-Koch,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA, Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24, 10785 Berlin
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO) und zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Erhebung einer Klage über einen Betrag in Höhe von 1.267.345,28 Euro aus der Inanspruchnahme gem. § 15b Abs. 4 InsO gegen ehemalige Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin
Termin bestimmt auf
Montag, 27.10.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 126/21
Amtsgericht Aachen, 29.09.2025
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