Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KF Victoria GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ölmühlenweg 17, 52428 Jülich
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 8356
EUID
DER3103.HRB8356
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 144/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Benno Goost
Adresse
Kartäuser Str. 23, 52428 Jülich
Termine & Fristen
Antragseingang
15.07.2025
Eröffnung
25.09.2025 , 09:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.11.2025
Niederlegung Unterlagen
01.12.2025
Berichtstermin
18.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist Hochbau, Umbau, Sanierung von Gebäuden, Fliesen, Trockenbau, Hausmeisterservice, Reifendienst, Kfz-Handel, Gartengerätereparatur, Gartenlandschaftsbau, Verwalten von Vermögen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KF Victoria GmbH ist am 25.09.2025 um 09:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.07.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Benno Goost ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.12.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 01.12.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 144/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8356 eingetragenen KF Victoria GmbH, Ölmühlenweg 17, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vladimir Kotlar, und Herrn Alexander Fast,
Geschäftszweig: Hochbau, Umbau, Sani…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 144/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8356 eingetragenen KF Victoria GmbH, Ölmühlenweg 17, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vladimir Kotlar, und Herrn Alexander Fast,
Geschäftszweig: Hochbau, Umbau, Sanierung von Gebäuden u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.09.2025, um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Benno Goost, Kartäuser Str. 23, 52428 Jülich.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
92 IN 144/25
Amtsgericht Aachen, 25.09.2025
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