Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 44573
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fashiontale GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Matthiasstraße 4, 54290 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44573
Stammkapital
31.372,00 EUR
EUID
DET2408V.HRB44573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 26/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Frosch
Termine & Fristen
Berichtstermin
18.01.2024
Prüfungstermin
01.02.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag Forderungsprüfung
19.12.2024
Gläubigerversammlung
19.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel von Ware, insbesondere von Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Beauty-Artikel über einen eigenen Online Shop. Daneben das Vermitteln von Partnerangeboten gegen Provision.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Onlinehandel & E-Commerce
Geschäftstätigkeit
Onlinehandel mit Bekleidung, Accessoires, Schuhen und Beauty-Artikeln sowie Vermittlung von Partnerangeboten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH ist eröffnet. Der ursprünglich für den 18.01.2024 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin konnte aus dienstlichen Gründen nicht stattfinden. Das Amtsgericht Trier hat einen neuen Berichts- und Prüfungstermin für den 01.02.2024 um 10:00 Uhr im Saal 56 des Amtsgerichts Trier bestimmt. Die Bekanntgabe erfolgte am 19.01.2024.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH ist eröffnet. Der ursprünglich für den 18.01.2024 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin konnte aus dienstlichen Gründen nicht stattfinden. Als neuer Termin wurde der 01.02.2024 um 10:00 Uhr im Saal 56 des Amtsgerichts Trier bestimmt. Zudem wurde angeordnet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH ist eröffnet. Der ursprünglich für den 18.01.2024 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin konnte aus dienstlichen Gründen nicht stattfinden. Als neuer Termin wurde der 01.02.2024 um 10:00 Uhr im Saal 56 des Amtsgerichts Trier bestimmt. Zudem wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag für diese Prüfung wird auf den 19.12.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein Berichts- und Prüfungstermin für den 18.01.2024 angesetzt, der jedoch aus dienstlichen Gründen nicht stattfand. Als neuer Termin wurde der 01.02.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen nach Ablauf der Anmeldef…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein Berichts- und Prüfungstermin für den 18.01.2024 angesetzt, der jedoch aus dienstlichen Gründen nicht stattfand. Als neuer Termin wurde der 01.02.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Stichtag auf den 19.12.2024 bestimmt wurde. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben; der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung entspricht ebenfalls dem 19.12.2024. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse mussten bis zu diesem Datum eingereicht werden. Das Verfahren soll durch Einstellung mangels Masse beendet werden, sofern kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.365,27 EUR geleistet wird. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Christine Frosch wurden festgesetzt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 13.531,67 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Festgestellte Forderungen belaufen sich auf 157.278,02 €. Der Schlusstermin soll insbesondere die Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens umfassen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Berichts- und Prüfungstermin konnte am 18.01.2024 aus dienstlichen Gründen nicht stattfi…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Berichts- und Prüfungstermin konnte am 18.01.2024 aus dienstlichen Gründen nicht stattfinden.
Neuer Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Donnerstag, 01.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Amtsgericht Trier, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten An…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 08.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 19.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.365,27 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 26.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt wo…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.11.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 33.607,86 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 26.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Ge…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.11.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.079,41 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Wegen der lang andauernden Prüfung der Geschäftsführerhaftung und der zeitweise mangelnden Kooperation des Geschäftsführers, ist unter Berückscihtung der Tatsache, dass auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordet war, ein Zuschlag in Höhe von 10% angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.032,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 295 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 26.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), teilt die Insolvenzverwalterin mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zum Aktenzeichen 23 IN 26/2…
23 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fashiontale GmbH, Matthiasstraße 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44573), vertr. d.: Philipp Ihl, Wagnerstraße 1, 80802 München, (Geschäftsführer), teilt die Insolvenzverwalterin mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zum Aktenzeichen 23 IN 26/23 der Schlusstermin, insbesondere die Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO), erfolgen soll.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 13.531,67 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 157.278,02 €.
Amtsgericht Trier, 22.11.2024
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