Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22762
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Insolvenzprofil
Fast Race Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Emilstr. 64, 42289 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 22762
EUID
DER1608.HRB22762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 244/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
09.04.2026 , 16:23 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Güterkraftverkehr.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fast Race Transporte GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Remigiusz Klewicz, ist am 09.04.2026 um 16:23 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine. Gegen den Beschluss steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 244/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fast Race Transporte GmbH, Walter-Freitag-Str. 40, 42899 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Remigiusz Klewicz, Lilienthalstraße 5, 42119 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoi…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 244/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fast Race Transporte GmbH, Walter-Freitag-Str. 40, 42899 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Remigiusz Klewicz, Lilienthalstraße 5, 42119 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
wird heute, am 09.04.2026, um 16:23 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
145 IN 244/16
Amtsgericht Wuppertal, 09.04.2026
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