Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fatscher Schrauben GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 1324
Stammkapital
100.000,00 DEM (≈ 51.129,19 EUR)
EUID
DET2304V.HRB1324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Manfred Fatscher
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Adresse
Stiegelpfad 2, 55288 Partenheim
Termine & Fristen
Einstellung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Schrauben und Werkzeugen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
B2B-Fachhandel
Geschäftstätigkeit
Vertrieb von Schrauben und Werkzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fatscher Schrauben GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Fatscher, ist am 15.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mainz kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 29/04: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fatscher Schrauben GmbH, Industriestraße 53, 55120 Mainz, vertr. d. den GF Manfred Fatscher (AG Mainz, HRB 1324), vertr. d.: Manfred Fatscher, Stiegelpfad 2, 55288 Partenheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 15.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer …
280 IN 29/04: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fatscher Schrauben GmbH, Industriestraße 53, 55120 Mainz, vertr. d. den GF Manfred Fatscher (AG Mainz, HRB 1324), vertr. d.: Manfred Fatscher, Stiegelpfad 2, 55288 Partenheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 15.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 15.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.