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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 30.01.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fay Service GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 10045, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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