Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FBPKK Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 15269
EUID
DEG1103.HRB15269
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 103/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2025 , 14:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2025
Berichtstermin
23.04.2025
Prüfungstermin
23.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBPKK Logistik GmbH ist am 29.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner war ehemals in Schönefeld ansässig, hat seinen eingetragenen Sitz ebenfalls in Schönefeld und wird durch Geschäftsführerin Frau Beate Malgorzata Kozaryn vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Cottbus (HRB 15269 CB). Rechtsanwalt Oliver Sietz ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 23. April 2025. Bis zu diesem Termin müssen auch Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss oder andere matters eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 01.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBPKK Logistik GmbH, ehemals geschäftsansässig: Seeweg 12, 12529 Schönefeld, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 15269 CB), Geschäftszweig: Transport- und Logistikdienstleistungen, v.a. der Transport und Vertrieb von Gütern mit Straßenfahrzeugen sowie die Vermietung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBPKK Logistik GmbH, ehemals geschäftsansässig: Seeweg 12, 12529 Schönefeld, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 15269 CB), Geschäftszweig: Transport- und Logistikdienstleistungen, v.a. der Transport und Vertrieb von Gütern mit Straßenfahrzeugen sowie die Vermietung von Lastkraftwagen, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Malgorzata Kozaryn wurde am 29.01.2025, um 14:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 23. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 29.01.2025
Az.: 63 IN 103/24
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