Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 61027
EUID
DEP2305.HRB61027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
906 IN 322/23 - 8 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
20.04.2026
Schlusstermin
19.06.2026
Aufhebung
25.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Mindestvergütung mit 1.000,00 EUR ermittelt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 19.06.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis beim Gericht eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 813,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 118.586,35 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH ist am 25.06.2026 aufgehoben worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier beantragt, seine Vergütung und Auslagen festsetzen zu lassen, was durch das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 20.04.2026…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH ist am 25.06.2026 aufgehoben worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier beantragt, seine Vergütung und Auslagen festsetzen zu lassen, was durch das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 20.04.2026 erfolgt ist. Der verfügbare Massebestand wurde mit 813,15 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 118.586,35 EUR zu berücksichtigen waren. Ursprünglich war eine Schlussverteilung geplant, wofür der Stichtag auf den 19.06.2026 festgelegt wurde und Einwendungen bis zu diesem Datum zugelassen waren. Da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte, erfolgte die Aufhebung des Verfahrens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteil…
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalt…
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungs…
906 IN 322/23 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 - 123105, Fax: 0511 123105-99, Internet: www.insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 813,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 118.586,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 322/23 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. M…
906 IN 322/23 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Fahrzeugpflege-Center Hannover GmbH, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 61027), vertr. d.: Marcus Backs, Schulenburger Landstraße 63, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.