Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Liebfrauenberg 39, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 39374
EUID
DEM1201.HRB39374
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 30/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.04.2024 , 12:45 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Berichtstermin
01.10.2024
Gläubigerversammlung
18.02.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.03.2025
Prüfungstermin
02.05.2025
Prüfungstermin
12.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit offenen Lebensmitteln, mit Ausnahme von Frischfleisch, insbesondere jedoch mit Feinkostprodukten sowie die Durchführung von Catering.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH wurde am 10.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Herweg. Das Insolvenzverfahren ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.08.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Termine zur Prüfung von Forderungen und Widersprüchen beschlossen: Ein Stichtag für die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde auf den 01.10.2024 festgelegt. In einer späteren Entscheidung wurde ein besonderer Prüfungstermin auf den 28.03.2025 festgesetzt, wobei die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Ein weiterer Termin für einen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 12.12.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.04.2024 angeordnet worden. Rechtsanwältin Christiane Herweg ist zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.04.2024 angeordnet worden. Rechtsanwältin Christiane Herweg ist zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief bis zum 20.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 01.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur besonderen Gläubigerversammlung und zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist bestimmt, darunter der 28.03.2025, 02.05.2025 und 12.12.2025. Eine besondere Gläubigerversammlung am 18.02.2025 diente der Beschlussfassung über die Veräußerung des Unternehmens an die Strahmann Food Concept GmbH für einen Kaufpreis von 16.500,00 Euro netto.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2024 um 12:45 Uhr die vorläufige…
90 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2024 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Herweg, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/850969329, E-Mail: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: Über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolve…
90 IN 30/24: Über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christiane Herweg, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/850969329, E-Mail: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der A…
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 03.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der A…
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der A…
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerve…
90 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FCS Feinkost Catering Strahmann GmbH, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 39374), vertr. d.: 1. Madjid Djamegari, Burgerstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 18.02.2025, 09:00 Uhr, Saal 4, Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts..
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin bzw. Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrags mit der Strahmann Food Concept GmbH, der die Übernahme der Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 16.500,00 € (netto) vorsieht.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
" eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 28.01.2025
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