Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FD Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 11401
EUID
DEX1321R.HRB11401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 31/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Heim
Adresse
Landwehr 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
27.02.2026
Fristende Einspruch/Schlussverfahren
01.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FD Hoch- und Tiefbau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Tomasz Przybylski vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Pinneberg (HRB 11401 PI). Das Verfahren wird vom Amtsgericht Meldorf als Insolvenzgericht bearbeitet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Heim hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; der Prüfungsstichtag ist der 27.02.2026. Widersprüche müssen bis zu diesem Datum formwirksam eingereicht werden. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis zum 01.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben sowie Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Der Gläubigerausschuss hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Zur Verteilung stehen Forderungen in Höhe von 3.047.234,49 € zur Verfügung, wobei ein Betrag von 599.741,57 € nach Abzug von Gerichtskosten und Verwaltervergütung verteilt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.12.2025 nachträglich angemeldeten gewö…
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 bis 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.02.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverw…
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Heim, Landwehr 2, 22087 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.11.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meldorf
Domstraße 1
25704 Meldorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meldorf
Domstraße 1
25704 Meldorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die…
60 IN 31/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstr. 48, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 11401 PI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 31/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstraße 48, 10623 Berlin, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meldorf -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen …
60 IN 31/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FD Hoch- und Tiefbau GmbH, Grolmanstraße 48, 10623 Berlin, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meldorf -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 3.047.234,49 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 599.741,57 € zur Verfügung. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten und die Verwaltervergütung.
Amtsgericht Meldorf, 05.06.2026
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