Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FDD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mintropstraße 26, 40215 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 75780
EUID
DER1101.HRB75780
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 58/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Eser Pekin
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.08.2025
Fristende Stellungnahme
30.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Gastronomie und Tabledance-Bar.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FDD GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Eser Pekin. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 04.08.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, sofern diese nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Zudem sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gegen diese Festsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FDD GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 04.08.2025 festgelegt wurde. Zudem sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FDD GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 04.08.2025 festgelegt wurde. Zudem sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 30.09.2026 Stellung zu den Unterlagen nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 201.108,83 EUR. Für die Verteilung steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 1.900 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
wir…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
503 IN 58/20
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
sin…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 58/20
Amtsgericht Düsseldorf, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
wir…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung des Verwalters und Vergütungsantrag
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 58/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
hat…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 58/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75780 eingetragenen FDD GmbH, Mintropstr. 26, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eser Pekin, Birkenstr. 90, 40215 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 201.108,83 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca.1.900 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 58/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.08.2026
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