Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FdN Restaurant und Lieferservice UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 24027
EUID
DEX1517R.HRB24027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
25 IN 50007/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Kanzlei
Kanzlei Ehler, Ermer & Partner
Adresse
Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
24.06.2026
Fristende Einwendungen
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FdN Restaurant und Lieferservice UG ist beim Amtsgericht Kiel anhängig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag auf den 24.06.2026 festgelegt ist. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Gerichts festgesetzt bekommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen bis zum 30.07.2026 möglich waren. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Den festgestellten Forderungen in Höhe von 133.354,03 EUR steht ein Massebestand von 31.892,00 EUR gegenüber, aus dem vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolv…
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas F. Grim…
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, c/o Kanzlei Ehler, Ermer & Partner, Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörter…
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 133.354,03 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 31.892,00 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 133.354,03 EUR steht ein Betrag …
25 IN 50007/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FdN Restaurant und Lieferservice UG, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eichkamp 1-5, 24116 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 24027 KI
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 133.354,03 EUR steht ein Betrag von 31.892,00 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 25.06.2026
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