Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 100100
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fectum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Poller Kirchweg 65, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 100100
EUID
DER3306.HRB100100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 259/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
09.07.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Ingenieurbüros für Bauüberwachung von Baumaßnahmen aller Art, insbesondere von Infrastrukturmaßnahmen und deren Planung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fectum GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin angeordnet, die am 09.07.2025 stattfindet. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der DB Engineering & Consulting GmbH. Später liegt dem Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin vor, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Riegerbusch 5, 58091 Hagen und H…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Riegerbusch 5, 58091 Hagen und Herrn Stephan Kaiser, Buchlöhweg 54, 56566 Neuwied
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Schließung der folgenden Vergleichsvereinbarung zur Vermeidung eines Reschtsstreits:
"Der Vergleichsvereinbarung vom 14./16./28.04.2025 zwischen der DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin und der Insolvenzverwalterin, wonach ein Betrag in Höhe von 200.000,00 € ausgesondert wird sowie ein Teil der unter der lfd. Nr. 11 der Insolvenztabelle von der Gläubigerin DB Engineering & Consulting GmbH angemeldeten Forderungen in Höhe von 362.135,22 € anzuerkennen ist, wird zugestimmt."
bestimmt auf
Mittwoch, 09.07.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 259/23
Amtsgericht Köln, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln u…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln und Herrn Stephan Kaiser, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln
ist am 09.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 259/23
Amtsgericht Köln, 10.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.