Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FEF GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilbergstr. 23, 40723 Hilden
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93458
EUID
DER1101.HRB93458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 118/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
05.09.2024
Anordnung Schlusstermin
04.09.2025
Zustimmung Schlussverteilung
04.09.2025
Frist zur Stellungnahme
30.10.2025
Vergütungsfestsetzung
13.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEF GmbH ist die Schlussverteilung beschlossen. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt, wobei die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet ist. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 127.252,92 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von ca. 2.653,00 EUR zur Verfügung steht. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 30.10.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Der Insolvenzverwalter Dr. Jens M. Schmidt hat einen Vergütungsantrag vom 12.0wechsel.2025 gestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEF GmbH in Hilden wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 118/21 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Klaus-Peter Radde vertreten. Am 01.08.2024 hat da…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEF GmbH in Hilden wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 118/21 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Klaus-Peter Radde vertreten. Am 01.08.2024 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 05.09.2024 festgelegt wurde. Der Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt aus Düsseldorf ist als Insolvenzverwalter bestellt. Am 04.09.2025 hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und den Beteiligten Gelegenheit gegeben, bis zum 30.10.2025 Stellung zu nehmen. Später am selben Tag hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 127.252,92 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von ca. 2.653,00 EUR zur Verfügung steht. Am 13.11.2025 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
hat das Gericht der Schlussverteilun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 127.252,92 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 2.653,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
500 IN 118/21
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
wird der Schlussverteilung zugestimm…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.10.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 aus.
500 IN 118/21
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
Insolvenzverfahren FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzv…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
Insolvenzverfahren FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 12.08.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 118/21
Amtsgericht Düsseldorf, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
wird angeordnet:
Die nachträglich an…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93458 eingetragenen FEF GmbH, Wildbergstraße 23, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Peter Radde
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 118/21
Amtsgericht Düsseldorf, 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.