Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Felicitas UG vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 203638
Stammkapital
100,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB203638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 103/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
29.02.2024 , 10:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2024
Berichtstermin
27.05.2024
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
12.03.2025
Prüfungstermin
02.04.2025
Prüfungstermin
15.09.2026
Schlusstermin
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Facilitymanagement und Horsemanagement
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Reinigung & Facility Management
Subbranche
Facility Management
Geschäftstätigkeit
Facilitymanagement und Horsemanagement
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Felicitas UG ist am 29.02.2024 um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldnerin steht die Geschäftsführerin Horst Lütgering vor, Gesellschafterin ist Silke Karin Brand. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram bestellt worden. Die Gläubiger von Insolvenzforderungen nach § 38 InsO waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2024. In einem weiteren Beschluss vom 31.01.2025 wurden Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen. Deren Forderungen sind bis zum 12.03.2025 anzumelden, wobei der besondere Prüfungstermin auf den 02.04.2025 festgelegt ist. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG ist am 29.02.2024 um 10:56 Uhr eröffnet worden. Der Schuldnerin steht die Geschäftsführerin Horst Lütgering vor, Gesellschafterin ist Silke Karin Brand. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzfo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG ist am 29.02.2024 um 10:56 Uhr eröffnet worden. Der Schuldnerin steht die Geschäftsführerin Horst Lütgering vor, Gesellschafterin ist Silke Karin Brand. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 06.05.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 27.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Anmeldung zugelassen, wobei die Frist bis zum 12.03.2025 lief. Ein besonderer Prüfungstermin wurde auf den 02.04.2025 bestimmt. Später wurde ein weiterer Stichtag für Widersprüche gegen nachrangige Forderungen auf den 15.09.2026 festgelegt, was auf einen fortlaufenden Prüfungsprozess hindeutet. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG ist am 29.02.2024 eröffnet worden. Der Schuldner sitzt in Ilsede und wird durch die Geschäftsführerin Silke Karin Brand vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram aus Celle bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG ist am 29.02.2024 eröffnet worden. Der Schuldner sitzt in Ilsede und wird durch die Geschäftsführerin Silke Karin Brand vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram aus Celle bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2024 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde auf den 27.05.2024 festgelegt. Später wurden weitere Termine für die Prüfung nachrangiger Forderungen (Stichtag 02.04.2025) sowie für die Prüfung weiterer Forderungen (Stichtag 15.09.2026) bestimmt. Das Verfahren ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Im September 2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei ein Schlusstermin für den 09.11.2026 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand betrug ca. 201.941 EUR abzüglich offener Forderungen in Höhe von 34.955,40 EUR. Die Vergütung des Verwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: Über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, ist am 29.02.2…
35 IN 103/23: Über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, ist am 29.02.2024 um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram, Witzlebenstr. 123, 29223 Celle, Tel.: 05141/540890, Fax: 05141/540891, E-Mail: rene_wolfram@gmx.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.05.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.03.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 3…
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.03.2025 beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 3…
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 3…
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung etwaiger nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 09.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ggf. ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 3…
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram, Witzlebenstr. 123, 29223 Celle, Tel.: 05141/540890, Fax: 05141/540891, E-Mail: rene_wolfram@gmx.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 201.941,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.955,40 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 3…
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 171.762,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 15.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.